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[EJH] Evangelische Jugend Hamburg


Der Jugendverband für die Evangelisch-Lutherische und die Evangelisch-Reformierte Kirche in Hamburg
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Neue Grundlage: Die Verfassung der Nordkirche

Eine Grundlage für die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Entscheidungsprozessen der Gemeinden ist in der neuen Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) angelegt:

Artikel 12: Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sind in allen Belangen, die ihre Lebenswelt in der Kirche betreffen, an der Entscheidungsfindung in angemessener und altersgerechter Form zu beteiligen.

Bewährtes Gremium: Der Jugendausschuss

Eine Möglichkeit einen formalen Ort für die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen kann der Jugendausschuss sein. Er kann entweder vom Kirchengemeinderat (Kirchenvorstand) eingestzet und mit bestimmten Kompetenzen ausgestattet werden (1-3) - oder er bildet sich selbständig und wird dann vom Kirchengemeinderat anerkannt und begleitet (4).

Artikel 33: Ausschüsse
(1) Der Kirchengemeinderat kann Orts- und Fachausschüsse bilden, wenn seine Gesamtverantwortung nicht beeinträchtigt wird.
(2) Ausschüssen, die aus der Mitte des Kirchengemeinderates gebildet werden, kann für bestimmte Aufgabenbereiche die Entscheidungskompetenz übertragen werden.
(3) Ausschüssen, die nicht ausschließlich aus der Mitte des Kirchengemeinderates gebildet werden, kann die Entscheidung für einzelne Aufgaben übertragen werden.
(4) Aus freier Initiative gebildete Arbeitskreise können vom Kirchengemeinderat als Ausschüsse anerkannt werden. Der Kirchengemeinderat entsendet ein Mitglied.
(5) Das Nähere wird durch Kirchengesetz oder aufgrund eines Kirchengesetzes geregelt.

Eng verbunden: Jugendausschuss & Jugendverband

Das Verhältnis von Jugendausschüssen und dem Jugendverband wird in der Satzung der [EJH] geregelt. Die Ehrenamtlichen aus der Gemeindebasis haben mit der 2010 neu formulierten Satzung der [EJH] ein großes Gewicht im Aufbau des Jugendverbandes erhalten:

3.4 Organe der EJH

3.1 Die Organe der EJH sind:

  • Jugendausschüsse oder Jugendvertretungen

  • Vollversammlung

  • Vorstand

3.2 Die Jugendausschüsse oder Jugendvertretungen in den Gemeinden, Regionen und Kirchenkreisen.
  1. Sie arbeiten an den jeweiligen Schwerpunktthemen und diskutieren die Arbeit, Projekte und Aufgaben der EJH in den jeweiligen Ebenen der Gemeinden, Regionen und Kirchenkreise.

  2. Sie werden regelmäßig über die Arbeit der EJH durch den Vorstand informiert.

  3. Sie entsenden ihre VertreterInnen in die VV (Vollversammlung der EJH) entsprechend dem Schlüssel unter 3.3.c.)

3.3 Die Vollversammlung der EJH (VV)

Sie berät und beschließt Aufgaben, Projekte und Fragen gesamtverbandlichen Interesses.

Die VV nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen und erteilt ihm auf Antrag Entlastung.

Die VV setzt sich aus den ehrenamtlichen MitarbeiterInnen der Jugendausschüsse bzw. Jugendvertretungen der Gemeinden, Regionen, Kirchenkreise und einem/r ehrenamtlichen VetreterIn des Nordelbischen Jugendausschusses oder der Nodelbischen Jugendvertretung zusammen.

  • Stimmberechtigt in der VV sind:

    • Die anwesenden VertreterInnen der Gemeinden oder Regionen mit jeweils einer Stimme pro Gemeinde oder Region. Es können nicht mehr Stimmen aus einer Region wahrgenommen werden, als Gemeinden zu einer Region gehören.

    • Die anwesenden VertreterInnen der beiden Kirchenkreise (Hamburg-West / Südholstein, Hamburg-Ost) mit je drei Stimmen.

    • Der / die VertreterIn des Nordelbischen Jugendausschusses mit einer Stimme.

  • EJH-Vorstandsmitglieder und der / die BildungsreferentIn der EJH sowie die MitarbeiterInnen der Jugendarbeit auf Kirchenkreisebene und die / der VertreterIn des Nordelbischen Jugendpfarramtes nehmen mit beratender Stimme teil.

...

Demnächst neu: Jugendordnung

Die (alte) Jugendordnung der Nordelbischen Kirche wird zur Zeit überarbeitet. Auch sie bildet eine Grundlage für die Arbeit der Jugendausschüsse. Du findest sie hier: JUGENDORDNUNG