Prävention Sexuelle Gewalt

Die evangelische Jugendarbeit erarbeitet ein Präventionskonzept zum Thema "sexuelle Gewalt"

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Die Konferenz der Nordelbischen Jugendpfarrämter und die Vollversammlung der Nordelbischen Jugendvertretung haben am 26.02.2011 gemeinsam zur „Prävention sexueller Gewalt“ gearbeitet.

Ergebnis 1.: "Die Konferenz der Nordelbischen Jugendpfarrämter und die Vollversammlung der Nordelbischen Jugendvertretung beschließen die Bildung einer Arbeitsgruppe zur "Weiterentwicklung der Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit".  Der Gruppe sollen mindestens angehören: 1 Vertreter/in des NEJA, 1 Vertreter/in der Konferenz der NE-Jugendpfarrämter 1 Vertreter/in der VV der NEJV. Diese Gruppe erhält das Mandat, die Selbstverpflichtungserklärung gegebenenfalls zu überarbeiten, die Diskussion in ein Präventionskonzept für die evangelische Jugend in der Ev.-Luth Kirche Nordelbien zusammen zu fassen und in die Diskussion innerhalb der Kirchenleitung einzubringen."

Zur Arbeitsgruppe gehören: Anja Weichert, Siegmar Grapentin, Stephan Kruse und Anna-Lena Theus.

Ergebnis 2: Der Entwurf für eine Selbstverpflichtung, der seit September 2010 in vielen Gremien und Arbeitszusammenhängen der ev. Jugendarbeit diskutiert worden ist, wurde weiter entwickelt. Hier sind die Rückmeldungen aus den Kirchenkreisen, die Ergebnisse der Arbeitsgruppen auf dem Fachtag am 10. Febraur in Hamburg und die gemeinsame Arbeit während der Konferenz eingeflossen.

Der Text soll allerdings in ein umfassendes Konzept eingearbeitet werden. Dabei geht es vor allem darum, die institutionellen Bedingungen zu klären.Dies sind z.B.:  "

  • Transparente Information über AnsprechpartnerInnen für Gemeinden, Regionen, Kirchenkreise, Landeskirche" ,
  • "Handlungsanweisungen: Was ist im Krisenfall zu tun? - Differenziert für Haupt- und Ehranamtliche",
  • "Klärung von Fragen zu einem erw. polizeilichen Führungszeugnis". usw.

Denn bevor von Jugendlichen verlangt werden kann, eine Selbstverpflichtung zu unterschreiben, muss sich "die Kirche" positionieren. Die Kirchenleitung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche hat ihrerseits die "Genderstelle" beauftragt den Prozeß und die Arbeit zur Prävention zu bündeln. Hier fliessen die Ergebnisse aus der Jugendarbeit in ein Gesamtkonzept ein.

Die Konferenz der Nordelbischen Jugendpfarrämter und die Vollversammlung der Nordelbischen Jugendvertretung haben am 26.02.2011 gemeinsam zur „Prävention sexueller Gewalt“ gearbeitet und folgenden Text (Kodex / Selbstverpflichtung) verfasst, der für JugendleiterInnen ab 16 Jahre (juleica-Ausbildung) geeignet ist. Allerdings sollte dieser Text immer im Rahmen einer Schulungsmaßnahme (juleica, Teamer-Schulung in der Gemeinde) und im Zusammenhang mit einer weiteren Präventionsarbeit eingebracht werden.

 

  1. Ich begegne den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie den Mitarbeitenden mit Respekt. Ich achte ihre persönlichen Grenzen und trage zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz bei. Ich hinterfrage Situationen, bei denen ich das Gefühl habe, dass Grenzen verletzt werden. Ich spreche sie in unserem Mitarbeitendenteam oder gegenüber einer Leitungsperson an und verharmlose und übertreibe dabei nicht.

  2. Mir ist bewusst, dass ich als ehrenamtlicher Mitarbeitende/r eine verantwortungsvolle Vertrauensperson bin. Ich nutze meine Rolle nicht aus, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen.

  3. In der evangelischen Jugend unterstützen wir Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung, fördern ihr Selbstbewusstsein und machen sie stark für persönliche Entscheidungen.

  4. Ich verzichte auf abwertende oder ausgrenzende Verhaltensweisen und Sprache. Ich schütze Kinder und Jugendliche in meinem Tätigkeitsfeld vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt.

  5. Ich kenne und beachte die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung mit entsprechenden rechtlichen Folgen ist.

  6. Ich achte auf Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt bei Kindern und Jugendlichen. Wenn ich einen begründeten Verdacht eines unangemessenen Verhaltens und/oder eines sexuellen Übergriffes auf Schutzbefohlene habe, verhalte ich mich entsprechend des Notfallplans meines Kirchenkreises/ meiner Institutionen. Dabei stehen der Schutz und die Würdigung der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle.

Freizeiten:

Bayerischer Jugendring (Hrsg.) (2003): Verhaltenskodex zur Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit. München.

  • Baustein 1 – Basisinformationen zum Thema „sexuelle Gewalt“.
  • Baustein 2 – Qualitätskriterien bei Selbstverteidigungskursen bzw. Selbstbehauptungstrainings.
  • Baustein 3 – Grundlagen und Methoden präventiver Arbeit.
  • Baustein 4 – Leitfaden zur Ausbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und  Jugendleitern.

Landesjugendring Hamburg: Hilfen bei sexualisierter Gewalt - Merkblatt für Freizeiten. Abrufbar unter: http://www.ljr-hh.de/i_upload/service/ljr_merkblatt_missbrauch.pdf

Landesjugendring Schleswig-Holstein (2010): Leitfaden für ehreamtliche MitarbeiterInnen: „Irgendetwas stimmt da nicht…“ Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der Jugendarbeit. Kiel. 

Praetect.de: Merkblatt für Freizeiten, sexueller Missbrauch – sexuelle Belästigung. Abruf unter: http://praetect.de/wp-content/uploads/Merkblatt_fuer_Freizeiten.pdf


Gemeindearbeit:

Arbeitskreis „Sichere Gemeinde“ im Gemeindejugendwerk des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. (Hrsg.) (2009): Auf dem Weg zu einer sicheren Gemeinde – Materialien zum Kinder- und Jugendschutz. Kassel.

Nauck, Irmgard, Runder Tisch gegen Gewalt und Missbrauch in der Kirche (Hrsg.) (o.J.): Sensibilisierung im Umgang mit sexualisierter Gewalt - Eine Handreichung des Runden Tischs „Gewalt und Missbrauch in der Nordelbischen Kirche“. Hamburg.

Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche (Hrsg.) (2010): Verantwortliches Handeln bei Fällen von sexualisierter Gewalt, Eine Handreichung für Verantwortliche in Kirche und Diakonie. Hamburg.

Ulonska, Herbert, Michael J. Rainer (Hrsg.) (2003): Sexualisierte Gewalt im Schutz von Kirchenmauern, Theologie: Forschung und Wissenschaft Bd. 6. Hamburg, London.


Jugendhilfe / Jugendsozialarbeit:

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Soziales und Familie (2003): Handlungsorientierungen für die Intervention bei sexuellem Missbrauch. Hamburg. Anruf unter: http://www.hamburg.de/contentblob/117486/data/intervention-sexueller-missbrauch.pdf

Braun, Gisela; Hasebrink, Marianne; Huxoll, Martina (Hrsg.) (2003): Pädosexualität ist Gewalt – (Wie) Kann Jugendhilfe schützen? Weinheim.

Eberhard Bernd; Enders, Ursula (2007): Schutz von Jugendlichen in der Jugendsozialarbeit vor Grenzverletzungen durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - Eine Expertise im Auftrag des Deutschen Rotes Kreuz Generalsekretariat. Köln. Abruf unter: http://www.zartbitter.de/content/e158/e66/e3587/e3636/e6444/ZB_Br_Grenzen_S3-29.pdf

Hochdorf - Evang. Jugendhilfe im Kreis Ludwigsburg (Hrsg.) (2010): "Und wenn es doch passiert . .." Fehlverhalten von Fachkräften in der Jugendhilfe; Ergebnisse eines institutionellen Lernprozesses. Remseck am Neckar.


Fachbücher:

Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.) (2002): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen.

Bange, Dirk & Deegener, G. (1996). Sexueller Missbrauch an Kindern. Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim.

Briken, P., Spehr, A., Romer, G., Berner, W. (Hrsg.) (2010): Sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche. Oberhaching.

Enders, Ursula (Hrsg.) (2001): Zart war ich, bitter war’s, - Handbuch gegen den sexuellen Missbrauch. Köln.

Freund, Ulli; Riedel-Breidenstein, Dagmar (2005): Sexuelle Übergriffe unter Kindern; Handbuch zur Prävention und Intervention. Köln.


Internetquellen: 

Austausch und Hilfe für betroffenen Mädchen und Frauen sowie Angehörige: http://wildwasser.de/

Grundwissen zur Thematik der sexualisierten Gewalt gegen Mädchen und Jungen: http://www.schulische-praevention.de/sexuelle-gewalt/ 

Materialsammlung von PräTect zur Prävention sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit: http://www.praetect.de

 

Weitere Literatur als Liste zum Download...



 


Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche hat zwei Ombudsfrauen für die Opfer sexualisierter Gewalt eingesetzt

Bei beiden externen Beauftragten können sich Missbrauchsopfer selbst und deren Umfeld melden, die sich nicht unmittelbar an die Polizei oder kirchliche Stellen wenden wollen. Alles, was den Ombudsfrauen anvertraut wird, unterliegt grundsätzlich ihrer Verschwiegenheit. Diese gilt auch gegenüber kirchlichen Stellen. Die Zusicherung der absoluten Verschwiegenheit kann aber von den Meldenden aufgehoben werden, wenn diese eine Aufklärung und Verfolgung der gemeldeten Taten wünschen. Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Hilfesuchenden wird der Kontakt zu kirchlichen und staatlichen Stellen vermittelt.

Bereich Schleswig-Holstein

Ursula Schele
Mobil 01 51-25 28 35 49 ,
E-Mail: ombudsfrau-kirche-sh@web.de

Die Kieler Grund- und Hauptschullehrerin Ursula Schele (56) hat zahlreiche Erfahrungen im Bereich Beratungen bei sexualisierter Gewalt. Seit 30 Jahren ist sie bereits als Beraterin im Frauennotruf Kiel tätig. Darüber hinaus leitet sie seit 18 Jahren das PETZE Institut für Gewaltprävention des Frauennotrufs e.V. in Kiel. Sie ist stellv. Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Schleswig-Holstein, und auf Bundesebene nimmt sie das Amt als Vorsitzende des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bff (Berlin) wahr.

Bereich Hamburg

Ulrike Stapelfeldt
Mobil 01 51-25 28 35 48,
E-Mail: ombudsfrau-kirche-hh@web.de

Die Juristin Ulrike Stapelfeldt (64) ist eine qualifizierte Fachfrau mit einem breiten Erfahrungsspektrum im Bereich sexualisierter Gewalt. Sie war zunächst unter dem Nachnamen Mahnkopf als Jugend- und Vormundschaftsrichterin, dann als Leiterin der Abteilung „Sozialtherapeutische Dienste“ der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales und später als Leiterin des Senatsamtes für die Gleichstellung in Hamburg tätig. Schließlich wurde sie Direktorin bei der Bürgerschaft und übernahm damit als erste Frau in Deutschland die Leitungsfunktion einer Landtagsverwaltung. Seit 2002 ist sie im Ruhestand.

Weitere Beratungsstellen

  • Notruf und Beratung bei sexualisierter Gewalt an Mädchen und Frauen, Frauen gegen Gewalt e. V. in Kiel, Tel. 0431 / 911 44
  • Kinderschutz-Zentrum Westküste im Diakonischen Werk Husum gGmbH, Tel. 04841 / 69 14 50
  • Patchwork, Von Frauen für Frauen gegen Gewalt in Hamburg, Tel. 040 / 38 61 08 43 - Notruf auch am Wochenende: 01 71 / 633 25 03
  • Fachstelle Seelsorge, Dorothee-Sölle-Haus, Hamburg, Tel. 040 / 306 20 - 1281
  • Opferhilfe Hamburg e. V..Tel. 040 / 38 19 93

Zentrale Ansprechstelle der EKD

Die Zentrale Ansprechstelle der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ergänzt die Angebote von Landeskirchen und aus der Diakonie und vermittelt bei Bedarf eine Verbindung zu einer der 700 regionalen Beratungs- und Begleitungsstellen in den 22 Landeskirchen.

Die Ansprechstelle ist vornehmlich für Menschen gedacht, die durch Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der evangelischen Kirche oder diakonischer Einrichtungen sexuellen Missbrauch erlitten haben.

  • Telefon: 0800 - 11 35 311
    Donnerstags 14-21 Uhr - Die Anrufe sind kostenfrei.
Mehr zu diesem Thema findet sich auf der Seite der Nordelbischen Kirche.

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