für JugendleiterInnen
In der [EJH] berät zu allen Fragen rund den Sonderurlaub Manfred Witt. Bitte alle Anträge an die [EJH] schicken und nicht etwa direkt an die Behörden. Wir helfen Euch und leiten es an die richtigen AnsprechpartnerInnen weiter!
In Hamburg gilt zum Thema Sonderurlaub immer noch ein Gesetz aus 1955. Dies hier:

Zusätzlich gelten weitere Richtlininien, die sich aber auf dieses Gesetz beziehen. Ihr findet sie hier.
Wer Sonderurlaub beantragen möchte, muss eine gültige juleica besitzen. Wenn Du eine hast geht´s weiter: Füll bitte das Formular "Stellungnahme zum Sonderurlaub für JugendleiterInnen" und sende es an die [EJH].
Wichtig sind die Angaben zu Eurer Person und zum Arbeitgeber sowie die Angaben zur Art der Freizeit / Jugendbegegnung. Wir müssen das Ganze unterschreiben und geben das Papier dann an die Behörde weiter, die sich mit dem jeweiligen Arbeitgeber in Verbindung setzt. So bekommt Dein Antrag einen ganz offizielen Charakter.


















