Für JugendleiterInnen, die durch ihre ehrenamtliche Arbeit einen Verdienstausfall haben, weil sie z.B. durch Sonderurlaub weniger Gehalt bekommen, kann bis zu 41€ pro Tag an Zuschuß gewährt werden. Grundlage ist das "Gesetz über Sonderurlaub für Jugendleiter", dessen wichtigste Punkte in diesem Merkblatt zusammen gefasst sind.
Dazu wendet ihr Euch bitte an Manfred Witt und lasst Euch beraten.
Ihr braucht dazu den Antrag auf Verdienstausfallentschädigung
Ihr füllt aus:
Adresse, Antragsdatum und Bankverbindung
Angaben zur Freizeit in Abschnitt A.
Eure Unterschrift kommt in Abschnitt C
Abschnitt D wir vom Arbeitgeber ausgefüllt.
Den von Euch und vom Arbeitgeber ausgefüllten Antrag schickt ihr an die [EJH], die das ganze in Abschnitt B mit Unterschrift und Stempel bestätigt und an die Behörde weiter leitet.
Das Geld wird dann von der behörde an Euer Konto ausgezahlt.


















